Information der Öffentlichkeit

Biomethananlage Mühlacker - Information der Öffentlichkeit

gem. 8a und Anhang V der 12. BlmSchV (Störfallverordnung)

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Betreiber:

Biomethananlage Mühlacker GmbH & Co. KG
In den Waldäckern 43
D-75417 Mühlacker

Betriebsbereich:
Straße, Haus-Nr.: In den Waldäckern 43
Ort: 75417 Mühlacker
Landkreis: Enzkreis
Gemeinde: Mühlacker
Gemarkung: Mühlacker-Mühlhausen
Flurnummer: 4462

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der 12. BImSchV vorgelegt wurde.

Der Betriebsbereich der Biogasanlage unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der unteren Klasse (früherer Sprachgebrauch Grundpflichten der StörfallV).

Der Betriebsbereich wurde der Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.2 Industrie/Kommunen - Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft, Markgrafenstr. 46 76133 Karlsruhe gemeldet.


3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Anlage dient der öffentlichen Strom- & Gasversorgung mit einer elektrischen Leistung von 400kW und einer Gasleistung von 5000kW. Als Einsatzstoff für die Stromerzeugung wird das in der Biogasanlage produzierte Biogas eingesetzt, welches aus kleinstmengen Wirtschaftsdünger (1%) und pflanzlichen Rohstoffen (Mais / Gras / Getreide / Körnermais / Hirse) erzeugt wird.
In einem weiteren Prozessschritt wird das Biogas 50% Methan zu Biomethan (ca.98% Methan) veredelt. Zudem wird 50%-iges Biogas in einem BHKW verbrannt und hierbei wird Strom erzeugt. Das Abgas des BHKW´s wird komplett in einer Gärrestetrocknung genutzt und schließlich über einen Abgaskamin, unter Einhaltung aller Auflagen, in die Atmosphäre geleitet.


4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Der verwendete Stoff im Sinne der Störfallverordnung, der in relevanter Menge in der Anlage zum Einsatz kommt, ist Biogas.

Gefahreneigenschaften Biogas
Biogas ist ein wasserdampfgesättigtes Stoffgemisch, welches sich aus Methan und Kohlenstoffdioxid, sowie geringe Mengen an Schwefelwasserstoff und weiteren Spurengasen zusammensetzt. Störfallrelevant wirkt vor allem dessen Fähigkeit zur Bildung explosionsfähiger Gemische mit der Umgebungsluft. Hauptverantwortlich dafür ist der Bestandteil Methan (CH4), welches dem H-Satz 220 – extrem entzündbares Gas Kategorie 1, zuzuordnen ist. Biogas ist somit nach der Stoffliste Nr. 1.2.2 des Anhanges I der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als entzündliches Gas, Kategorie 1 oder 2 einzustufen.
Biogas weist einen sehr geringen Anteil an Schwefelwasserstoff auf, welcher den folgenden H-Sätzen unterliegt:
Einstufungen nach CLP Richtlinie 1272/2008:

- H220: extrem entzündbares Gas
- H330: akut toxisch
- H400: gewässergefährdend

Im Hinblick auf die Gefahren ist bei Schwefelwasserstoff als Bestandteil von Biogas insbesondere das toxische Risiko zu berücksichtigen. Die sich durch den Stoff ergebenden Explosionsgefährdungen können dagegen vernachlässigt werden, da dessen Mengenverhältnis im Vergleich zu Methan sehr gering ausfällt.

Insgesamt bestehen für Biogas somit explosionstechnische und toxische Gefahren.
Desweiteren ist ein unterirdischer LPG Tank mit einem Fassungsvermögen von 60m³ verbaut. Hier wird das flüssige Propan gelagert, welches zur Konditionierung für das Biomethan benötigt wird. Propangas nach DIN 51622

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Die Alarmierung externer Kräfte (z. B. Feuerwehr, Polizei) erfolgt telefonisch über Notruf. Die Feuerwehr Mühlacker macht auf unserem Gelände regelmäßig Begehungen bzw. Übungen. Ein Feuerwehrplan liegt vor.

Die Warnung der unmittelbaren Nachbarschaft erfolgt durch die Einsatzleitung der externen Stellen. Eine weitergehende Warnung erfolgt ggf. durch externe Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei). Diese entscheiden auch über evtl. Durchsagen in lokalen Radiosendern.

Brände auf dem Betriebsbereich: Sollte es zu Bränden kommen, sind aufgrund der vorhandenen Abstände zu den Nachbarn der Anlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Anlagengelände beschränkt. Es besteht ein Notfallkonzept. Zudem sind auf dem Gebäude mehrere Feuerlöscher vorhanden.

Explosion auf dem Betriebsbereich: Sollte es zu einer Explosion mit Biogas kommen, sind aufgrund der vorhandenen Abstände zu den Nachbarn der Anlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten. Es besteht ein Ex-Zonenplan auf der Anlage.

Austritt von Gärsubstrat: Bei Austritt von Gärsubstart sind keine direkten Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu befürchten. Die gesamte Anlage ist mit einem Schutzwall umgeben, der im Havariewall ein Fassungsvermögen mindestens des größten Substratbehälters als Rückhalteraum für min.72 Stunden aufweist. Eine Liste mit Güllefässern zur Absaugung des Substrates im Notfall liegt vor. Es besteht ein Notfallkonzept.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Be-sichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG auf Anfrage eingeholt werden können.

Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV sowie zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 16 der 12. BImSchV können beim Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 54.2 Industrie/Kommunen - Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft eingeholt werden. Zudem können Sie auch auf unserer Homepage www.biomethan-muehlacker.de nähere Informationen einsehen.

Hausanschrift:
Biomethananlage Mühlacker GmbH & Co. KG
In den Waldäckern 43
D-75417 Mühlacker

Letzte Vor-Ort-Besichtigung: 30.09.2020

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG eingeholt werden können.
Weitere Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz können beim Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 54.2 Industrie/Kommunen - Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft eingeholt werden. Zudem können Sie auch auf unserer Homepage (www.biomethan-muehlacker.de) nähere Informationen einsehen.

Hausanschrift:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 54.2 Industrie/Kommunen - Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft
Postanschrift:
76247 Karlsruhe
Dienstsitz:
Markgrafenstr. 46
76133 Karlsruhe

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